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Berechnung der Förderung

Profitieren Sie von Fördermitteln im Rahmen Ihrer energetischen Wohngebäude-Sanierung

Mit der energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden. Die hierfür erforderlichen Planungen und Maßnahmen werden mit staatlichen und regionalen Förderprogrammen umfangreich gefördert.

 

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen können. Für die Bundesförderungen sind grundsätzlich zwei Behörden zuständig: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Regionale energetische Förderprogramme sind zumeist in den Bundesländern, Städten und Gemeinden vorhanden.

 

Die Fördermittel beziehen sich entweder auf eine energetische Komplettsanierung des Wohngebäudes oder auf einzelne energieeffiziente Maßnahmen.​​​

Ein Überblick über Fördermittel in Kürze

Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Fördermittel. Die Förderungen können als direkter Zuschuss,  als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über  dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren.  Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen. ​

Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Energieeffizienz Haus für Sanierungsförderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Energieeffzizientes Haus mit Planung

​Im Förderprogramm BEG-EM sind folgende Einzelmaßnahmen Gegenstand der Förderung:

  • Gebäudehülle:
    Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen

  • Anlagentechnik (außer Heizung):
    z.B. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

  • Heizungsoptimierung zur Effizienz-verbesserung

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
    z.B.  solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Gebäudenetzanschluss, Wärmenetzanschluss

  • Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

 

Die Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit den Einzelmaßnahmen sind auch förderfähig.

 

Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Förderprogramm BEG-EM setzt voraus,

  • dass der Bauantrag des Bestands-wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt,

  • dass die Einzelmaßnahmen zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus und zu einer Erhöhung des Energieeffizienz des Wohngebäudes führen und

  • dass die in der Förderrichtlinie BEG EM angegebenen technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

 

Bei der Förderung nach der Richtlinie BEG EM handelt es sich um eine Zuschussförderung. In dieser Förderrichtlinie sind für die förderfähigen Einzelmaßnahmen die Fördersätze und die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben angegeben.

Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)

Modellplanung eines Energieeffizienz-Hauses

Im Rahmen des Förderprogramms BEG-WG sind förderfähig:

  • Der Ersterwerb sowie die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern förderfähig. Hierbei bildet die Bezeichnung des Effizienzhaus-Standards den  Maßstab für die Energieeffizienz des Wohngebäudes. Je niedriger die Zahl des Effizienzhaus-Standards, umso effizienter ist das Wohnhaus und umso weniger Energie braucht das Gebäude.

  • Im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahme sind auch die energetische Fachplanung, die Baubegleitungsleistungen und die Nachhaltigkeitszertifizierungen förderfähig.

 

Bei der Förderung nach der Richtlinie BEG WG erfolgt die Förderung als Kredit mit Zinsverbilligung sowie mit einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss. In dieser Förderrichtlinie sind maximale Höhe der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und der jeweilige Tilgungszuschuss in Abhängigkeit von dem erreichten Effizienzhausstandard sowie mögliche Boni angegeben.

Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm:

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html 

Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG) der Landeshauptstadt München

Audit der Energieeffizienz eines Hauses

Für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets von München ist mit dem Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG) eine Förderung folgender baulicher und anlagentechnischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen möglich:

 

Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung

 

Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):

Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

 

Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):

Effizienzhaus im Bestand

 

Photovoltaik:

u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen

 

Bonusmaßnahmen:

u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen

 

Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm:

https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/

Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich

Planung eines Niedrigenergie-Hauses

Einige bayerische Gemeinden haben Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden aufgelegt mit dem Ziel, die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Hier empfehlen wir bei Ihrer Gemeinde entsprechend nachzufragen. 

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Mit den gemeindlichen Fördermitteln sollen Anreize zu einem geringeren Energieverbrauch, und der Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden.

Einige gemeindliche Förderprogramme können mit den Bundesförderungen BEG EM und BEG WG gekoppelt werden. In den jeweiligen Förderprogrammen sind Beschränkungen bezüglich der Kombinierbarkeit und Förderobergrenzen angegeben.

Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite

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Dr.-Ing. Hubertus Hausotter

Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten  der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen. 

 

Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anträge mit einem iSFP-Bonus

  • Fachplanung und Baubegleitung​

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Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.  Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden.  Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.

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Moderner Büroarbeitsplatz in einem Niedrigenergie-Haus
Grüne Blätter

Förderung für die Leistungen der Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Ihr Vorhaben und fördert ebenso die Leistungen der Energieberatung.
 

Die Förderhöhe beträgt:

 

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

  • Die maximal gültigen Förderhöhen gelten auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

  • Hinzu kommen 250 € Förderung, wenn wir als Energieberater für eine WEG beratend tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichtes auf der Wohnungseigentümerversammlung präsentieren.

tropische Blätter

Der finanzielle Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Förderprogramme setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.

Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle

  • Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit

  • Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung:  60.000 € inkl. Mehrwertsteuer

Teamarbeit im Büro
Euro

Zuschuss ohne iSFP

Zuschuss mit iSFP

15 % x 30.000 € = 4.500 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €

20 % x 60.000 € = 12.000 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:

  • Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.

  • Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

Planung und Fördermittel für ein Niedrigenergie-Haus
Häufig gestellte Fragen zum Thema Fördermittel
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Fazit zur Förderung

Angesichts steigender Energiekosten und eines zunehmenden Bewusstseins für Umweltschutz und Nachhaltigkeit suchen immer mehr Immobilienbesitzer nach Möglichkeiten, ihre Gebäude energieeffizienter zu gestalten.

 

Eine professionelle Energieberatung liefert hierbei wertvolle Empfehlungen, indem sie maßgeschneiderte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aufzeigt.  Ferner werden durch staatliche Fördermittel von BAFA und KfW energetische Sanierungen sowie die begleitende Energieberatung besonders attraktiv,  mit dem Ziel ein energieeffizientes und bezahlbares Zuhause zu generieren.
 

Wir freuen uns, Ihnen ein unverbindliches Vorgespräch anzubieten, in dem wir die Ausgangssituation Ihres Wohngebäudes besprechen und die Möglichkeiten sowie Chancen für eine energetische Sanierung beleuchten. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei den nächsten Schritten, einschließlich der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, der Beantragung von Fördermitteln und der Baubegleitung

 

Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot und buchen Sie gerne Ihren Termin für das unverbindliche Vorgespräch.

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