
Profitieren Sie von Bafa Förderung in Fürstenfeldbruck
Die Reduzierung von CO₂-Emissionen lässt sich durch die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden signifikant unterstützen. Staatliche und regionale Förderprogramme stehen zur Finanzierung der notwendigen Planungen und Maßnahmen bereit.
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen. Die Bafa Förderung in Fürstenfeldbruck und die KfW-Programme werden als Bundesförderungen bereitgestellt, während Länder und Kommunen regionale Programme anbieten.
Fördermittel sind sowohl für energetische Komplettsanierungen als auch für spezifische Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz verfügbar.
Ein Überblick über Fördergelder in Kürze
Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Bafa Förderung für Fürstenfeldbruck. Der Zuschuss kann als direkte Zahlung, als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren. Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen.
Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ mit Stand 21.12.2023 fördert gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Bestandsgebäuden.
Förderfähige Maßnahmen umfassen:
Gebäudehülle:
Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter TageslichtversorgungAnlagentechnik (außer Heizung):
z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit WärmerückgewinnungAnlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
Anschluss an ein WärmenetzHeizungsoptimierung:
z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
Auch die Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind förderfähig. Änderungen sind möglich; die aktuelle Förderrichtlinie BEG EM enthält die Fördervoraussetzungen, Fördersätze, Kostenobergrenzen und technischen Mindestanforderungen.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)

Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ (Stand: 9. Dezember 2022) unterstützt bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohngebäuden.
Förderfähig sind sowohl der Ersterwerb als auch die Sanierung hin zu einem Effizienzhaus. Der Effizienzhaus-Standard gibt den Energiebedarf an: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter das Gebäude.
Auch Fachplanungen zur Energieeffizienz, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifikate im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen sind förderfähig.
Die Förderrichtlinie BEG WG regelt die Fördervoraussetzungen, Fördersätze, förderfähigen Kostenobergrenzen, technischen Anforderungen und mögliche Boni. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html
Münchens Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG)

Innerhalb Münchens unterstützt das Förderprogramm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ (ab 02.09.2024) bauliche und technische Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasen in Gebäuden. Zu den betroffenen Maßnahmen zählen:
Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung
Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):
Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):
Effizienzhaus im Bestand
Photovoltaik:
u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen
Bonusmaßnahmen:
u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.
Weitere umfangreiche Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München:
https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/
Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich

Eine Vielzahl von bayerischen Gemeinden haben Programme zur Förderung energetischer Sanierungen aufgelegt, um eine nachhaltigere Energieversorgung zu fördern. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde. Ziel der Fördermittel ist es, Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen. Beachten Sie, dass sich diese Programme oft mit den BEG EM- und BEG WG-Bundesförderungen kombinieren lassen.

Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite

Dr.-Ing. Hubertus Hausotter
Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen.
Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
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Anlagentechnik (außer Heizung)
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Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
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Anträge mit einem iSFP-Bonus
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Fachplanung und Baubegleitung
Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden. Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.


Zuschüsse für die Energieberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Sie durch Förderung der Energieberatung.
Die Förderbeträge umfassen:
50 % der anrechenbaren Beratungskosten, bis zu 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.
50 % der anrechenbaren Beratungskosten, maximal 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Diese Förderung gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Ein weiterer Zuschuss von 250 € wird gewährt, wenn wir als Energieberater für eine WEG tätig sind und die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorstellen.

Finanzieller Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Programme, wie die BAFA Förderung in Fürstenfeldbruck, setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.
Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle
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Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit
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Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung: 60.000 € inkl. Mehrwertsteuer


Zuschuss ohne iSFP
Zuschuss mit iSFP
15 % x 30.000 € = 4.500 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €
20 % x 60.000 € = 12.000 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €
Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:
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Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.
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Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA Zuschüsse in Fürstenfeldbruck
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Fazit zur BAFA Förderung in Fürstenfeldbruck
Mit den steigenden Energiekosten und einem zunehmenden Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit wächst bei vielen Immobilienbesitzern der Wunsch, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu optimieren.
Eine fachkundige Energieberatung bietet hierbei wertvolle Unterstützung, indem sie gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs vorschlägt. Staatliche Förderprogramme wie die von BAFA und KfW machen energetische Sanierungen besonders attraktiv und bieten Anreize für ein umweltfreundliches und kostengünstiges Zuhause.
Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein, in dem wir die Ausgangssituation Ihres Gebäudes gemeinsam analysieren und die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung erörtern. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten – von der Umsetzung der Maßnahmen über die Beantragung von Fördermitteln bis hin zur umfassenden Baubegleitung.
Nutzen Sie dieses kostenfreie Angebot und sichern Sie sich jetzt einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.


