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Berechnung der Förderung

Profitieren Sie von Bafa Förderung in der Nähe

Eine erhebliche Reduzierung der CO₂-Emissionen kann durch die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden erreicht werden. Dafür gibt es umfangreiche staatliche und regionale Förderprogramme zur Unterstützung der erforderlichen Planungen und Maßnahmen.


Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen. Die Bafa Förderung in der Nähe und die KfW-Programme werden als Bundesförderungen bereitgestellt, während Länder und Kommunen regionale Programme anbieten.


Fördermittel stehen sowohl für vollständige energetische Sanierungen als auch für einzelne energieeffiziente Maßnahmen zur Verfügung.

Ein Überblick über Fördergelder in Kürze

Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Bafa Förderung in der Nähe. Der Zuschuss kann als direkte Zahlung,  als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über  dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren.  Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen. ​

Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Energieeffizienz Haus für Sanierungsförderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Energieeffzizientes Haus mit Planung

Im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ (Stand 21.12.2023) werden energieeffiziente Maßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert.


Förderfähige Maßnahmen umfassen:

  • Gebäudehülle:
    Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

  • Anlagentechnik (außer Heizung):
    z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
    z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
    Anschluss an ein Wärmenetz

  • Heizungsoptimierung:
    z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz


Energetische Fachplanung und Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig. Änderungen im Förderprogramm sind möglich; die BEG EM-Richtlinie enthält alle Informationen zu Fördervoraussetzungen, Fördersätzen, Kostenobergrenzen und technischen Anforderungen.


Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)

Modellplanung eines Energieeffizienz-Hauses

Mit Stand vom 9. Dezember 2022 unterstützt das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden.


  • Förderfähig sind dabei der Ersterwerb und die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern. Der Effizienzhaus-Standard bestimmt die Effizienz eines Gebäudes: Je kleiner der Standardwert, desto höher die Energieeffizienz.

  • Energetische Fachplanungen, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifikate sind ebenfalls förderfähig, wenn sie in Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen stehen.


Die Förderrichtlinie BEG WG umfasst die Voraussetzungen, Fördersätze, Höchstbeträge der förderfähigen Kosten, technischen Anforderungen und Boni. Maßgebend ist die aktuelle Richtlinie.


Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html

Münchens Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG)

Audit der Energieeffizienz eines Hauses

Mit dem Programm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ (Stand: 02.09.2024) wird in München die Förderung baulicher und anlagentechnischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Gebäuden ermöglicht. Die Förderung umfasst:

 

Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung

 

Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):

Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

 

Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):

Effizienzhaus im Bestand

 

Photovoltaik:

u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen

 

Bonusmaßnahmen:

u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.


Weitere umfangreiche Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München: 

https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/

Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich

Planung eines Niedrigenergie-Hauses

Um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten, haben einige Gemeinden in Bayern Programme zur Förderung energetischer Sanierungen von Wohngebäuden gestartet. Eine Nachfrage bei der Gemeinde ist empfehlenswert. Die Fördermittel sollen Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs und zum Einsatz erneuerbarer Energien bieten. Diese Programme lassen sich häufig mit den BEG EM- und BEG WG-Förderungen des Bundes kombinieren.

Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite

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Dr.-Ing. Hubertus Hausotter

Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten  der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen. 

 

Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anträge mit einem iSFP-Bonus

  • Fachplanung und Baubegleitung​

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Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.  Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden.  Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.

  • https://www.linkedin.com/in/dr-ing-hubertus-hausotter-4b56231b0/
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Moderner Büroarbeitsplatz in einem Niedrigenergie-Haus
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Zuschüsse für die Energieberatung

Um Ihre Energieberatung zu fördern, unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Sie mit Zuschüssen.


Die Fördersätze sind wie folgt:

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

  • Diese Förderung gilt ebenso für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). 

  • Ein zusätzlicher Zuschuss von 250 € ist vorgesehen, wenn wir als Berater für eine WEG tätig sind und die Ergebnisse auf der Eigentümerversammlung präsentieren.

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Finanzieller Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Programme, wie die BAFA Förderung in der Nähe, setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.

Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle

  • Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit

  • Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung:  60.000 € inkl. Mehrwertsteuer

Teamarbeit im Büro
Euro

Zuschuss ohne iSFP

Zuschuss mit iSFP

15 % x 30.000 € = 4.500 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €

20 % x 60.000 € = 12.000 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:

  • Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.

  • Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

Planung und Fördermittel für ein Niedrigenergie-Haus
Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA Zuschüsse in Ihrer Nähe
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Fazit zur BAFA Förderung in der Nähe

Steigende Energiekosten und ein wachsendes Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit lassen bei vielen Immobilienbesitzern das Interesse an einer besseren Energieeffizienz ihrer Gebäude wachsen.

Eine fundierte Energieberatung kann dabei wertvolle Unterstützung leisten, indem sie konkrete Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs empfiehlt. Förderprogramme wie die von BAFA und KfW machen energetische Sanierungen besonders attraktiv und schaffen Anreize für ein nachhaltiges und kosteneffizientes Zuhause.

Wir laden Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein, in dem wir gemeinsam die aktuelle Situation Ihres Gebäudes analysieren und Potenziale für eine energetische Sanierung besprechen. Gerne begleiten wir Sie auf den weiteren Schritten – von der konkreten Umsetzung der Maßnahmen bis hin zur Beantragung von Fördermitteln und der umfassenden Baubegleitung.

Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.

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