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Berechnung der Förderung

Profitieren Sie von Bafa Förderung in München

Die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden leistet einen wesentlichen Beitrag zur CO₂-Reduzierung. Dafür sind staatliche und regionale Förderprogramme verfügbar, die die notwendigen Maßnahmen und Planungen unterstützen.


Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen. Die Bafa Förderung in München und die KfW-Programme werden als Bundesförderungen bereitgestellt, während Länder und Kommunen regionale Programme anbieten.


Die Fördermittel können sowohl für eine energetische Komplettsanierung als auch für spezifische Einzelmaßnahmen genutzt werden.

Ein Überblick über Fördergelder in Kürze

Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Bafa Förderung für München. Die Fördermittel können als direkter Zuschuss,  als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über  dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren.  Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen. ​

Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Energieeffizienz Haus für Sanierungsförderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Energieeffzizientes Haus mit Planung

Das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ mit Stand 21.12.2023 bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden.


Gefördert werden u.a.:

  • Gebäudehülle:
    Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

  • Anlagentechnik (außer Heizung):
    z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
    z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
    Anschluss an ein Wärmenetz

  • Heizungsoptimierung:
    z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz


Auch Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind förderfähig. Änderungen im Förderprogramm sind möglich; die BEG EM-Richtlinie enthält alle aktuellen Informationen zu Fördervoraussetzungen, Fördersätzen und technischen Anforderungen.


Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)

Modellplanung eines Energieeffizienz-Hauses

Das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ mit Stand 9. Dezember 2022 unterstützt Sanierungen und Maßnahmen an Wohngebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz.


  • Förderfähig sind Ersterwerb und Sanierung zu Effizienzhäusern. Der Effizienzhaus-Standard definiert dabei das energetische Niveau des Gebäudes: Je niedriger die Standardzahl, desto weniger Energie wird verbraucht.

  • Gefördert werden auch Fachplanungen, Baubegleitungen und Nachhaltigkeitszertifikate im Rahmen der geförderten Maßnahmen.


Die Förderrichtlinie BEG WG legt unter anderem die Fördervoraussetzungen, Fördersätze, die förderfähigen Kostenobergrenzen, technischen Mindestanforderungen und mögliche Boni fest. Die aktuellen Richtlinien sind maßgeblich.


Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html

Münchens Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG)

Audit der Energieeffizienz eines Hauses

Das Förderprogramm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ (gültig ab 02.09.2024) bietet für Gebäude im Stadtgebiet München Förderungen für bauliche und technische Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Dazu zählen:

 

Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung

 

Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):

Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

 

Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):

Effizienzhaus im Bestand

 

Photovoltaik:

u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen

 

Bonusmaßnahmen:

u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.


Weitere umfangreiche Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München: 

https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/

Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich

Planung eines Niedrigenergie-Hauses

Viele bayerische Gemeinden unterstützen durch spezielle Förderprogramme die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die verfügbaren Förderungen. Die Fördermittel dienen dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Die Programme sind oftmals mit den BEG EM- und BEG WG-Förderungen kombinierbar.

Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite

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Dr.-Ing. Hubertus Hausotter

Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten  der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen. 

 

Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anträge mit einem iSFP-Bonus

  • Fachplanung und Baubegleitung​

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Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.  Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden.  Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.

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Moderner Büroarbeitsplatz in einem Niedrigenergie-Haus
Grüne Blätter

Zuschüsse für die Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Ihre Energieberatung mit attraktiven Zuschüssen.


Die Förderbeträge betragen:

  • 50 % der Beratungskosten, bis zu 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.

  • 50 % der Beratungskosten, bis zu 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.

  • Diese Obergrenzen gelten ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). 

  • Wenn wir für eine WEG beratend tätig sind und die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung präsentieren, wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von 250 € gewährt.

tropische Blätter

Finanzieller Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Programme, wie die BAFA Förderung in München, setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.

Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle

  • Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit

  • Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung:  60.000 € inkl. Mehrwertsteuer

Teamarbeit im Büro
Euro

Zuschuss ohne iSFP

Zuschuss mit iSFP

15 % x 30.000 € = 4.500 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €

20 % x 60.000 € = 12.000 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:

  • Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.

  • Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

Planung und Fördermittel für ein Niedrigenergie-Haus
Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA-Zuschüsse in München
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Fazit zur BAFA Förderung in München

Angesichts steigender Energiekosten und eines wachsenden Bewusstseins für Umwelt und Nachhaltigkeit interessieren sich immer mehr Immobilienbesitzer für eine verbesserte Energieeffizienz ihrer Gebäude.

Eine umfassende Energieberatung bietet wertvolle Unterstützung, indem sie konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs vorschlägt. Attraktive Förderprogramme wie die von BAFA und KfW machen energetische Sanierungen besonders lohnenswert und bieten Anreize für ein nachhaltiges und kostengünstiges Zuhause.

Wir laden Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein, in dem wir gemeinsam die Ausgangssituation Ihres Gebäudes analysieren und das Potenzial für eine energetische Sanierung erörtern. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten – von der Umsetzung einzelner Maßnahmen über die Beantragung von Fördermitteln bis hin zur umfassenden Baubegleitung.

Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.

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