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Berechnung der Förderung

Profitieren Sie von Bafa Förderung in Starnberg

Um CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken, spielt die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden eine bedeutende Rolle. Verschiedene staatliche und regionale Förderprogramme unterstützen die erforderlichen Planungen und Maßnahmen.


Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen. Die Bafa Förderung in Starnberg und die KfW-Programme werden als Bundesförderungen bereitgestellt, während Länder und Kommunen regionale Programme anbieten.


Fördermittel können für komplette energetische Sanierungen oder für einzelne Effizienzmaßnahmen verwendet werden.

Ein Überblick über Fördergelder in Kürze

Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Bafa Förderung für Starnberg. Die Fördermittel können als direkter Zuschuss,  als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über  dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren.  Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen. ​

Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Energieeffizienz Haus für Sanierungsförderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Energieeffzizientes Haus mit Planung

Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ (Stand: 21.12.2023) fördert verschiedene energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden.


Gefördert werden u.a.:

  • Gebäudehülle:
    Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

  • Anlagentechnik (außer Heizung):
    z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
    z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
    Anschluss an ein Wärmenetz

  • Heizungsoptimierung:
    z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz


Energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der geförderten Maßnahmen sind ebenfalls förderfähig. Änderungen im Förderprogramm sind möglich; die BEG EM-Richtlinie enthält die aktuellen Fördervoraussetzungen und technischen Anforderungen.


Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)

Modellplanung eines Energieeffizienz-Hauses

Mit dem Stand vom 9. Dezember 2022 unterstützt das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ energetische Verbesserungen an Wohngebäuden.


  • Förderfähig sind der Kauf sowie die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern. Der Effizienzhaus-Standard zeigt die Energieeffizienz an: Eine niedrigere Zahl entspricht einer höheren Energieeffizienz.

  • Gefördert werden ebenfalls die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen.


In der Förderrichtlinie BEG WG sind die Voraussetzungen, Fördersätze, die maximal förderfähigen Kosten, technischen Mindestanforderungen und mögliche Boni beschrieben. Maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie.


Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html

Münchens Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG)

Audit der Energieeffizienz eines Hauses

Das Programm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ im Stadtgebiet München (Stand: 02.09.2024) unterstützt Maßnahmen an Bau- und Anlagentechnik zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen:

 

Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung

 

Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):

Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

 

Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):

Effizienzhaus im Bestand

 

Photovoltaik:

u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen

 

Bonusmaßnahmen:

u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.


Weitere umfangreiche Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München: 

https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/

Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich

Planung eines Niedrigenergie-Hauses

In Bayern haben einige Gemeinden Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden aufgelegt, um eine umweltfreundlichere Energieversorgung zu unterstützen. Wir empfehlen, sich bei Ihrer Gemeinde zu informieren. Ziel dieser Fördermittel ist es, den Energieverbrauch zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen. Es besteht die Möglichkeit, diese Förderungen mit den Bundesprogrammen BEG EM und BEG WG zu kombinieren.

Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite

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Dr.-Ing. Hubertus Hausotter

Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten  der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen. 

 

Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anträge mit einem iSFP-Bonus

  • Fachplanung und Baubegleitung​

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Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.  Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden.  Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.

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Moderner Büroarbeitsplatz in einem Niedrigenergie-Haus
Grüne Blätter

Zuschüsse für die Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Energieberatungsmaßnahmen mit Fördergeldern.


Die Fördersätze umfassen:

  • 50 % des förderfähigen Honorars, maximal 650 € für Ein- oder Zweifamilienhäuser.

  • 50 % des förderfähigen Honorars, maximal 850 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

  • Diese Zuschüsse gelten ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). 

  • Wenn wir für eine WEG als Berater tätig sind und den Energieberatungsbericht in der Versammlung präsentieren, wird ein zusätzlicher Zuschuss von 250 € gewährt.

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Finanzieller Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Programme, wie die BAFA Förderung in Starnberg, setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.

Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle

  • Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit

  • Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung:  60.000 € inkl. Mehrwertsteuer

Teamarbeit im Büro
Euro

Zuschuss ohne iSFP

Zuschuss mit iSFP

15 % x 30.000 € = 4.500 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €

20 % x 60.000 € = 12.000 €

Erläuterung:

Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:

  • Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.

  • Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

Planung und Fördermittel für ein Niedrigenergie-Haus
Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA-Zuschüsse in Starnberg
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Fazit zur BAFA Förderung in Starnberg

Mit den steigenden Energiekosten und dem zunehmenden Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit wächst das Interesse vieler Immobilienbesitzer an einer höheren Energieeffizienz ihrer Gebäude.

Eine fachkundige Energieberatung kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten, indem sie gezielte Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs empfiehlt. Attraktive Förderprogramme wie die von BAFA und KfW machen energetische Sanierungen besonders vorteilhaft und bieten Anreize für ein umweltfreundliches und kostengünstiges Zuhause.

Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein, in dem wir die aktuelle Situation Ihres Gebäudes gemeinsam analysieren und das Potenzial für eine energetische Sanierung besprechen. Gerne begleiten wir Sie bei den weiteren Schritten – von der Umsetzung einzelner Maßnahmen bis zur Beantragung von Fördermitteln und umfassenden Baubegleitung.

Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot und sichern Sie sich jetzt einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.

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