
Profitieren Sie von Kfw Förderung in Fürstenfeldbruck
Eine CO₂-Reduktion lässt sich wesentlich durch die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden erreichen. Die notwendigen Planungen und Maßnahmen werden durch staatliche und regionale Förderprogramme umfangreich unterstützt.
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen. Die KfW Förderung in Fürstenfeldbruck und die BAFA-Programme werden als Bundesförderungen bereitgestellt, während Länder und Kommunen regionale Programme anbieten.
Fördermittel können für eine vollständige energetische Sanierung oder für einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Anspruch genommen werden.
Ein Überblick über Fördergelder in Kürze
Sie finden im Folgenden einen Auszug der möglichen Kfw Förderung für Fürstenfeldbruck. Die Fördermittel können als direkter Zuschuss, als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erfolgen.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über dieses chancenreiche und doch komplexe Thema. Wir zeigen Ihnen einen klaren und verständlichen Weg auf, Ihre Immobilie energieeffizient umzugestalten und von Fördermitteln zu profitieren. Eine aufeinander abgestimmte und detaillierte Planung der Maßnahmen und die anschließend qualitativ hochwertige Umsetzung ist sehr zu empfehlen.
Die Förderprogramme und Fördersätze können sich ändern. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ (Stand 21.12.2023) fördert gezielt energetische Verbesserungen an Bestandsgebäuden.
Gefördert werden unter anderem:
Gebäudehülle:
Dämmung der Gebäudehülle; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter TageslichtversorgungAnlagentechnik (außer Heizung):
z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit WärmerückgewinnungAnlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
z.B. Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz,
Anschluss an ein WärmenetzHeizungsoptimierung:
z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz
Förderfähig sind ebenfalls die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen geförderter Maßnahmen. Änderungen im Förderprogramm sind möglich, weshalb die aktuelle Förderrichtlinie BEG EM maßgeblich für alle Fördervoraussetzungen und technischen Anforderungen ist.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG)

Das „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“-Programm mit Stand vom 9. Dezember 2022 unterstützt Maßnahmen an Wohngebäuden, um deren energetisches Niveau zu verbessern.
Förderfähig sind der Erwerb und die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern. Der Effizienzhaus-Standard legt dabei die Energieeffizienz fest – je niedriger die Zahl, desto geringer der Energieverbrauch.
Gefördert werden auch energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen im Rahmen der geförderten Maßnahmen.
Die Förderrichtlinie BEG WG definiert die Fördervoraussetzungen, Fördersätze, maximalen förderfähigen Kosten, technischen Anforderungen und möglichen Boni. Die aktuellste Richtlinie ist maßgeblich.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm BEG WG finden Sie: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-wohngebaeude.html
Münchens Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" (FKG)

Für Gebäude im Stadtgebiet München bietet das Förderprogramm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ (Stand: 02.09.2024) Unterstützung für verschiedene bauliche und technische Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasen. Dazu zählen:
Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt):
Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung, Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Heizungsoptimierung
Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt):
Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt):
Effizienzhaus im Bestand
Photovoltaik:
u. a. Photovoltaikberatung und Photovoltaikanlagen
Bonusmaßnahmen:
u. a. Bonusmaßnahmen für die energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie im aktuellen Richtlinienheft „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ Landeshauptstadt München:
https://stadt.muenchen.de/service/info/foerderung-klimaneutrale-gebaeude-fkg/10338834/n0/
Förderprogrammen von Gemeinden für die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohngebäudebereich

Viele Gemeinden in Bayern haben Förderungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden eingerichtet, um eine nachhaltigere Energieversorgung zu unterstützen. Eine Nachfrage bei Ihrer Gemeinde kann sich lohnen. Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch zu verringern und erneuerbare Energien stärker einzubinden. Prüfen Sie die Kombinationsmöglichkeiten mit den BEG EM- und BEG WG-Programmen des Bundes.

Als Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite

Dr.-Ing. Hubertus Hausotter
Hubertus Hausotter ist Geschäftsführer der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Als Ingenieur und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude berät er Sie gerne ausführlich hinsichtlich der Möglichkeiten der energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes sowie zur Förderung Ihrer energetischen Maßnahmen.
Im Zusammenhang mit der Antragstellung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz Experten (EEE) einzubeziehen. Dies gilt für:
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
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Anlagentechnik (außer Heizung)
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Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
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Anträge mit einem iSFP-Bonus
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Fachplanung und Baubegleitung
Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Experten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie gibt Ihnen Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard und Qualität tatsächlich erreicht werden. Die Investition in eine qualifizierte Beratung ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert und sollte als wesentlicher Bestandteil einer Sanierungsplanung angesehen werden.


Zuschüsse für die Energieberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Ihr Vorhaben durch die Förderung der Energieberatungsleistungen.
Die Förderbeträge gestalten sich wie folgt:
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, bis zu einem Höchstbetrag von 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Diese Obergrenzen gelten ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Zudem wird ein zusätzlicher Zuschuss von 250 € bereitgestellt, wenn wir als Energieberater für eine WEG tätig sind und die Ergebnisse des Energieberatungsberichts in der Eigentümerversammlung präsentieren.

Finanzieller Vorteil durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann als Grundlage für die Beantragung von staatlichen und kommunalen Fördermitteln und Zuschüssen dienen. Einige Programme, wie die Kfw Förderung in Fürstenfeldbruck, setzen einen iSFP voraus oder bieten höhere Zuschüsse bei Vorliegen eines solchen Sanierungsfahrplans.
Beispielrechnung für die BEG-EM Förderung einer energetischen Maßnahme an der Gebäudehülle
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Dachdämmung für ein Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit
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Förderfähige Ausgabe für die Dachdämmung: 60.000 € inkl. Mehrwertsteuer


Zuschuss ohne iSFP
Zuschuss mit iSFP
15 % x 30.000 € = 4.500 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 30.000 €
20 % x 60.000 € = 12.000 €
Erläuterung:
Fördersatz = 15 % + 5% iSFP-Bonus = 20 %
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgabe
= 60.000 €
Voraussetzungen für den iSFP-Bonus:
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Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt.
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Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden, der von der dena zugelassen ist und in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kfw-Zuschüsse in Fürstenfeldbruck
Fazit zur Kfw Förderung in Fürstenfeldbruck
Angesichts steigender Energiekosten und eines zunehmenden Bewusstseins für Umweltschutz und Nachhaltigkeit interessieren sich immer mehr Immobilienbesitzer dafür, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu steigern.
Eine fachkundige Energieberatung kann dabei wertvolle Unterstützung leisten, indem sie passgenaue Maßnahmen zur Energieeinsparung aufzeigt. Förderprogramme von BAFA und KfW machen energetische Sanierungen zusätzlich attraktiv und schaffen Anreize für ein energieeffizientes und kostengünstiges Zuhause.
Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein, in dem wir die Ausgangssituation Ihres Gebäudes gemeinsam betrachten und das Potenzial für eine energetische Sanierung erörtern. Bei den nächsten Schritten stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite – von der Umsetzung der Maßnahmen über die Fördermittelbeantragung bis zur umfassenden Baubegleitung.
Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.
