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Fördermittel energetische Sanierung 2025: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

  • Jennifer Dörre
  • 8. Mai
  • 3 Min. Lesezeit

Beitrag von Jennifer Dörre (Dipl. Betriebsw.), Kommunikation Erneuerbar Wohnen 4M GmbH


Fördermittel energetische Sanierung 2025 –

wo stehen wir jetzt?


Nach der Bundestagswahl 2025 ist nun Klarheit eingetreten: Die neue Bundesregierung ist vereidigt, mit Carsten Schneider (SPD) seit dem 6. Mai 2025 als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Kabinett Merz.


Damit ergeben sich erste politische Leitlinien – konkrete Anpassungen in der Förderpraxis sind jedoch noch nicht veröffentlicht. Für Eigentümer stellt sich damit weiterhin die Frage, wie es mit der Förderung energetischer Sanierungen konkret weitergeht.


Aktuelle Lage der Fördermittel-Programme


Für die Bundesförderungen sind grundsätzlich zwei Behörden zuständig: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Regionale energetische Förderprogramme sind zumeist in den Bundesländern, Städten und Gemeinden vorhanden.

 

Die Fördermittel beziehen sich entweder auf eine energetische Komplettsanierung des Wohngebäudes oder auf einzelne energieeffiziente Maßnahmen.​​​


Derzeit gelten die bisherigen Rahmenbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese umfasst u. a. Maßnahmen wie die Heizungsmodernisierung, Dämmung, Fenstererneuerung und den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Programme sind grundsätzlich weiterhin verfügbar, wenngleich sich Details – etwa Fördersätze oder Fördergrenzen – durch Haushaltsentscheidungen oder neue politische Prioritäten verändern können.


Dabei ist zu beachten: Unabhängig davon bestehen bereits heute verbindliche Vorgaben durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und EU-Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Auch der Klima- und Transformationsfonds (KTF) bildet einen bedeutenden finanziellen Rahmen für künftige Fördermaßnahmen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderpraxis hängt also auch von bestehenden Vorgaben und langfristigen Klimazielen ab.



Reichstagsgebäude in Berlin

Fördermittel 2025: Handlungsempfehlungen für Eigentümer


Trotz noch offener Details zum Thema "Fördermittel energetische Sanierung 2025" gibt es vorbereitende Schritte, die Eigentümer schon heute umsetzen können::

  • Energieberatung als erste Maßnahme: Eine qualifizierte Energieberatung schafft die Grundlage für fundierte Entscheidungen im Sanierungsprozess. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wird der energetische Zustand des Wohngebäudes systematisch analysiert. Darauf aufbauend entsteht ein individuelles Gesamtkonzept zur Verbesserung der Energieeffizienz, meist basierend auf einen individuellen Sanierungsfahrplans. Die Beratung beinhaltet konkrete Vorschläge zu geeigneten Maßnahmen – wie Dämmung, Heiztechnik oder Fenstertausch – und unterstützt Eigentümer auch bei der Beantragung möglicher Fördermittel. Diese umfassende Analyse ist häufig selbst förderfähig und bietet eine solide Grundlage für die nächsten Schritte der energetischen Sanierung.

  • Sanierungsoptionen prüfen: Die Wahl der passenden Maßnahmen hängt stark vom Zustand des Gebäudes ab. Typische Schritte einer energetischen Sanierung umfassen die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, den Einbau energieeffizienter Fenster oder der Umstieg auf moderne Heizsysteme. Grundlage ist häufig der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Eine solche strukturierte Herangehensweise erleichtert spätere Entscheidungen und schafft die Basis für eine gezielte Antragstellung bei Förderprogrammen.

  • Finanzierung vorausschauend planen: Neue Förderprogramme sind oftmals an zeitliche Vorgaben gebunden. Wer frühzeitig Klarheit über mögliche Finanzierungswege schafft, kann bei Antragsstart oft flexibler und schneller reagieren.

  • Dokumentation vorbereiten: Viele Förderanträge erfordern bestimmte Nachweise – etwa zum Gebäudezustand, zu geplanten Maßnahmen oder zur Qualifikation der ausführenden Unternehmen. Eine frühzeitige Zusammenstellung relevanter Unterlagen kann den Antragsprozess deutlich erleichtern.

  • Aktuelle Entwicklungen verfolgen: Veränderungen in der Förderlandschaft erfolgen oft kurzfristig. Wer gut informiert ist, kann schneller agieren und hat bessere Chancen auf den Zugang zu Fördermitteln.



Aktuelle Entwicklungen im Blick behalten: Fördermittel 2025

In einer Phase politischer Neuorientierung ist es für Eigentümer wichtig, fundierte und zeitnahe Informationen zu erhalten. Als Fachunternehmen beobachten wir die Entwicklungen auf Bundesebene kontinuierlich und bereiten neue Informationen auf, sobald transparente Entscheidungen vorliegen.


Unser Informationsservice bietet:


  • Aktuelle Hinweise zu Fördermitteln für Sanierungsvorhaben

  • Inhalte speziell für Eigentümer von Wohnimmobilien

  • Ein einmaliger Info-Newsletter zu diesem Thema

GERNE FÜR SIE DA: Wenn Sie informiert werden möchten, sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, schreiben Sie uns gerne eine kurze E-Mail an: service@erneuerbar-wohnen.de


Kontaktaufnahme zu Erneuerbar Wohnen 4M GmbH


Vorstellung der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH

Dr.-Ing. Hubertus Hausotter, Ihr Energieeffizienz-Experte

Die Erneuerbar Wohnen 4M GmbH begleitet Sie individuell bei den einzelnen Schritten der energetischen Sanierung - von der Planung, Fördermittelbeantragung bis zur Umsetzung und Baubegleitung.


Dr.-Ing. Hubertus Hausotter (Gründer und Geschäftsführer) ist registrierter Energieberater beim BAFA und zugelassener Energieeffizienz-Experte bei der dena.  



Gerne für Sie da

Jennifer Dörre, Marketing und Kommunikation


Jennifer Dörre (Dipl.-Betriebsw.) ist Ihre Ansprechpartnerin für Marketing & Kommunikation bei der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH. Sie informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Förderprogramme. Gerne stehen wir für einen persönlichen Austausch zur Verfügung und freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.





Kontaktieren Sie uns hier:


Erneuerbar Wohnen 4M GmbH

Bussardstraße 5.2

82166 Gräfelfing

Tel: 089 546 9075


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