top of page

Lüftungskonzept für Bestandsgebäude: Wann bei Sanierung nötig?

  • hubertushausotter
  • vor 4 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 7 Stunden

Beitrag von Dr.-Ing. Hubertus Hausotter, Erneuerbar Wohnen 4M GmbH


Eine energetische Sanierung steigert die Effizienz, den Werterhalt und den Komfort einer Immobilie signifikant. Doch mit der Optimierung der thermischen Hülle verändert sich die Bauphysik eines Bestandsgebäudes grundlegend:


Die notwendige Luftdichtheit nimmt zu, während sich der natürliche, unkontrollierte Luftwechsel über Fugen und Undichtigkeiten stark reduziert.


Was oft unterschätzt wird: Vor der Sanierung fand ein permanenter Luftaustausch „von selbst“ statt; nach dem Eingriff können stehende Luftmassen und erhöhte Feuchtelasten die Bausubstanz sowie die Raumluftqualität gefährden. Um Schimmelbildung präventiv zu verhindern und ein gesundes Wohnumfeld zu garantieren, ist eine systemische Betrachtung der Belüftung nach dem Stand der Technik unverzichtbar.


Ein fachgerechtes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 liefert hier die notwendige Planungssicherheit. Es ermittelt rechnerisch, ob der nutzerunabhängige Luftwechsel nach der Sanierung noch ausreicht oder ob gezielte technische Maßnahmen erforderlich sind, um den Feuchteschutz und die Wohnkomfort dauerhaft sicherzustellen.


Dezentrale Belüftung mit Rückgewinnung



Wann ist ein Lüftungskonzept im Bestandsgebäude erforderlich?


Nicht jede Renovierung löst automatisch die Notwendigkeit eines Lüftungskonzeptes aus. Entscheidend ist, ob die Luftdichtheit des Gebäudes wesentlich verändert wird. Genau hier setzt die DIN 1946-6 an.

Ein Lüftungskonzept im Bestandsgebäude ist notwendig, wenn im Zuge einer Sanierung:


Sanierungsmaßnahme

1/3-Grenze überschritten?

→ Lüftungskonzept

Neue Fenster > 33% der Fensterfläche

Ja

Pflicht

Dachdämmung + Dachfenster > 33% Dachfläche

Ja

Pflicht

Fassadendämmung > 33% der Außenwandfläche

Ja

Pflicht

Einzelne Dachluke + 2 Fenster

Nein

Empfehlenswert

In diesen Fällen muss rechnerisch nachgewiesen werden, ob die bisherige natürliche Lüftung weiterhin ausreicht oder ob zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.


Praxisregel: Jede Maßnahme, die die Luftdichtigkeit nennenswert erhöht, sollte geprüft werden – idealerweise bereits in der Planungsphase vor Beauftragung der Maßnahmen.



Warum wird die Lüftung im Bestandsgebäude bei der Sanierung beeinträchtigt?


Bestandsgebäude verfügen vor einer energetischen Modernisierung meist über eine ausgeprägte Infiltration: Undichte Fensterflügel, Fehlstellen in der Dachhaut und bauzeitlich bedingte Leckagen in den Bauteilanschlüssen sorgen für einen permanenten, unkontrollierten Luftaustausch. Energetisch ist dieser Zustand aufgrund hoher Transmissionswärmeverluste zwar ungünstig, lüftungstechnisch jedoch wirksam: Anfallende Feuchtelasten wurden weitgehend autonom abgeführt, was das Risiko von Schimmelbildung minimierte.


Die bauphysikalische Kehrtwende nach der Sanierung

Mit der energetischen Ertüchtigung ändert sich dieses Gefüge grundlegend. Moderne Fenstersysteme, gedämmte Steildächer und luftdicht ausgeführte Fassadenanschlüsse reduzieren die Infiltrationsraten auf ein Minimum. Das Gebäude erreicht die gewünschte Effizienz, wird jedoch in diesem Zuge nahezu hermetisch abgeriegelt.


Diskrepanz zwischen Bauphysik und Nutzungsverhalten

Trotz der neuen Dichtheit bleibt das Nutzungsverhalten der Bewohner gleich: Durch Kochen, Duschen und die natürliche Atmung entstehen täglich erhebliche Mengen an Wasserdampf. Während diese Feuchtigkeit früher durch die Gebäudeundichtigkeiten entweichen konnte, kumuliert sie nun in den Innenräumen. Die Folge: Die relative Luftfeuchtigkeit steigt rapide an. An diesem Punkt wird die Lüftung im Bestandsgebäude zur zentralen Komponente des Feuchteschutzes. Ohne eine gezielte fachliche Betrachtung können eine sinkende Raumluftqualität und langfristig bautechnische Schäden durch Kondensatbildung an geometrischen Wärmebrücken entstehen.


Das Lüftungskonzept als Planungsinstrument

Um dieses Risiko zu beherrschen, ist die Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 essenziell. Dabei wird der notwendige Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz rechnerisch ermittelt und der verbleibenden Infiltration gegenübergestellt. Mögliche lüftungstechnische Maßnahmen zur Kompensation sind:


  • Nutzerunabhängige Basislüftung: Sicherstellung des Feuchteschutzes durch Außenluftdurchlässe (ALD).

  • Dezentrale Lüftungssysteme: Raumweise Belüftung, optional mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung.

  • Zentrale Lüftungsanlagen: Vollständiger Luftaustausch mit maximalem energetischem Nutzen.



Der optimale Prozess: Die zeitliche Einordnung des Lüftungskonzepts


Ein Lüftungskonzept ist kein isolierter Zusatzaufwand, sondern ein begleitender Qualitätsschritt, der sich in drei Phasen gliedert:

Phase 1 – Analyse: Definition des Sanierungsumfangs und Prüfung der 1/3-Regel.


Phase 2 – Bedarfsermittlung: Rechnerische Bilanzierung zwischen Infiltration und notwendigem Feuchteschutz.


Phase 3 – Realisierung: Fachlicher Nachweis für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Basis für die Ausführung.



Welche Norm gilt für die Lüftung im Bestandsgebäude?


Die zentrale Grundlage für Wohngebäude ist die DIN 1946-6 („Lüftung von Wohnungen“). Sie dient dazu, den notwendigen Mindestluftwechsel objektiv zu bestimmen, um drei wesentliche Ziele zu erreichen:

  • Feuchteschutz: Vermeidung von Tauwasserschäden und Schimmelbildung, unabhängig vom Nutzerverhalten.

  • Hygienische Raumluftqualität: Kontinuierlicher Abtransport von Schadstoffen und CO₂.

  • Dauerhafter Wohnkomfort: Sicherstellung einer behaglichen Atmosphäre ohne Zugerscheinungen.




Praxisbeispiel – ausgebauter Dachboden


Wird ein Dachboden gedämmt und mit neuen Fenstern ausgestattet, reduziert sich der Luftaustausch drastisch. Lösungen sind hier oft Einzelraumlüfter in Nasszellen, definierte Zuluftöffnungen in Aufenthaltsräumen oder kompakte Schlafraum-Lüftungen, um den neuen energetischen Standard mit Wohngesundheit zu koppeln.



Fazit – Lüftung im Bestandsgebäude frühzeitig planen


Die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden ist ein komplexer bauphysikalischer Prozess, bei dem die Lüftung darüber entscheidet, ob ein Haus nach der Sanierung langfristig schadensfrei und das Wohnklima angenehm bleibt. Mit der Erhöhung der Luftdichtheit wird der unkontrollierte Luftwechsel minimiert, ein Gewinn für die Energieeffizienz, aber eine Herausforderung für den Feuchteschutz. Werden mehr als ein Drittel der Fensterflächen oder der Dach- bzw. Fassadenanteile saniert, ist die Erstellung eines fachlichen Lüftungskonzepts gemäß DIN 1946-6 unumgänglich.


Für Planer und Energieberater bedeutet das in der Praxis:

  • Frühzeitige Prüfung der Notwendigkeit eines Lüftungskonzepts: Bereits in der Entwurfsphase muss rechnerisch ermittelt werden, ob der verbleibende natürliche Luftwechsel (Infiltration) ausreicht, um die anfallende Feuchtelast abzuführen. Eine rechtzeitige Prüfung schützt vor späteren Bauschäden und sichert die Einhaltung technischer Regelwerke.


  • Lüftung in der Gesamtplanung berücksichtigen: Ein modernes Gebäude muss als System verstanden werden. Das Lüftungskonzept darf keine isolierte nachträgliche Ergänzung sein, sondern muss als integraler Bestandteil der energetischen Gesamtplanung betrachtet werden, um ein optimales Zusammenspiel von Gebäudehülle und Anlagentechnik zu gewährleisten.


  • Technische Lösungen fachgerecht ausarbeiten und umsetzen: Wenn die natürliche Infiltration nicht ausreicht, müssen lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) präzise geplant werden. Von nutzerunabhängigen Außenluftdurchlässen bis hin zu systemischen Lüftungslösungen gilt: Nur eine fachgerechte Dimensionierung garantiert den notwendigen Luftaustausch unter Einhaltung von Schallschutzvorgaben und energetischen Anforderungen.


Ein fundiertes Lüftungskonzept schützt somit nicht nur effektiv die Bausubstanz vor Schimmelbildung, sondern ist die Voraussetzung für ein dauerhaft gesundes und behagliches Raumklima in sanierten Objekten.



Vorstellung der Erneuerbar Wohnen 4M GmbH

Dr.-Ing. Hubertus Hausotter, Ihr Energieeffizienz-Experte

Die Erneuerbar Wohnen 4M GmbH unterstützt Sie persönlich und professionell bei jedem Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dr.-Ing. Hubertus Hausotter, Gründer und Geschäftsführer der Firma, ist zugelassener Energieeffizienz-Experte bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).


Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für die energetische Optimierung Ihres Wohnhauses finden und die Energiezukunft nachhaltig gestalten.



Gerne für Sie da


Als Ihr Energieeffizienz-Experte unterstütze ich Sie dabei, die energetische Qualität Ihres Gebäudes zu analysieren und gezielt zu verbessern. Durch eine fachgerechte Begutachtung werden energetische Schwachstellen identifiziert. Auf Basis dieser Analyse empfehlen wir konkrete Schritte zur Optimierung der Energieeffizienz und begleiten Sie durch alle relevanten Phasen – auch bei der Beantragung möglicher Fördermittel.


Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite: Kontakt



Kontaktieren Sie uns hier:


Erneuerbar Wohnen 4M GmbH

Bussardstraße 5.2

82166 Gräfelfing

Tel: 089 546 9075


oder buchen Sie hier Ihre kostenlose Erstberatung:





 
 
bottom of page